Verstärken Sie unser Team in einer unserer Bildungsstätten im Landkreis Meißen!
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere engagierte Berufseinstiegsbegleiter (m/w/d) in Vollzeit (39 Std./Wo., Teilzeit möglich) befristet für ein Jahr, mit Option auf Verlängerung.
Der Einsatz erfolgt in der Maßnahme "Berufseinstiegsbegleitung", deren Schwerpunkt die Unterstützung von Jugendlichen beim Schulabschluss sowie die Begleitung in den ersten Monaten der Berufsausbildung ist.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
1. Sie bieten Unterstützung und Hilfsangebote bei der Berufswahl, Praktikums- und Ausbildungsakquise sowie Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses an.
2. Sie kooperieren mit allen am Arbeitsmarkt beteiligten Akteuren.
3. Sie unterstützen bei Bewerbungen sowie bei der Durchführung von Bewerbungstrainings.
4. Die Erstellung und Fortschreibung individueller Förderpläne mit Zielvereinbarung sowie von Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen und deren elektronische Übermittlung gehört auch zu Ihren Tätigkeiten.
5. Sie führen und organisieren Elterninformationsveranstaltungen sowie Elterngesprächen.
6. Sie erstellen Dokumentationen entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers.
Ihr Qualifikationsprofil
7. Sie verfügen über eine Qualifikation als Meister/ Techniker/ Fachwirt in Verbindung mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation (z. B. Eignung nach AEVO) oder über einen Abschluss im Bereich der Sozialpädagogik bzw. der Sozialen Arbeit.
8. Sie kennen die beruflichen Anforderungen auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt und verfügen über Betriebskontakte sowie Kenntnisse der Bildungs- und Qualifizierungsangebote.
9. Sie überzeugen durch einen sicheren Umgang mit Behörden, Kooperationspartnern und -betrieben.
10. Sie verfügen über aktuelle EDV-Kenntnisse (insbesondere MS Office).
11. Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie durch Ihre sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Ihre Teamfähigkeit aus.
12. In Ihrem Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.
13. Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.