Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung, befristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung, die nachfolgende Stelle aus:
Mitarbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d) im Jugendamt
Sachgebiet Rechtsschutz
Ihre Aufgaben:
* rechtliche Beratung von Antragstellern zum Erhalt von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
* Bearbeitung von Anträgen und Überwachung laufender Bewilligungen nach dem UhVorschG
* Prüfung und Ermittlung von Anspruchsgrundlagen
* Erstellung von Unterhaltsvorschuss-Bescheiden
* Widerspruchsbearbeitung
* Einleitung und Bearbeitung von Rückforderungen
* Bearbeitung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen
* Durchführung von OWiG-Verfahren nach § 10 Abs.1 UhVorschG
Ihr Profil:
* Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare Ausbildung
* Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs-, Zivil- und Haushaltsrecht
* umfassende Kenntnisse im SGB sowie angrenzender Bestimmungen
* hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
* Kommunikations- und Konfliktmanagement im Umgang mit Bürgern
* sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik
Wir bieten Ihnen:
* Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden
* 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr
* flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit
* die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
* die Möglichkeit der mobilen Arbeit
* Jahressonderzahlung
* betriebliche Altersvorsorge
* monatlicher Sachbezug: Wertgutschein zur freien Verfügung
* Mitarbeiterrabatte bei der Vorteilsplattform benefits.me
* vermögenswirksame Leistungen
* Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben
Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe EG 9a gemäß TVöD Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann können Sie sich direkt im Anschluss an diese Stellenausschreibung bis zum 05.02.2026 über unser Online-Bewerber-Portal bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in Papierform oder per Mail nicht berücksichtigt und entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung vernichtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden.
Eckert
Landrat