Ausbildung in Physiotherapie
Schmerzen lindern, Beweglichkeit erhalten und wiederherstellen – dies sind die Hauptaufgaben in der Physiotherapie. Während der dreijährigen Ausbildung lernt man unterschiedliche Therapieansätze und Anwendungen kennen. Dazu gehört die Erstellung von Therapieplänen und Behandlungskonzepten, um jeden Patienten optimal zu betreuen.
Physiotherapeutinnen und -therapeuten behandeln auch Haltungsschäden oder Entwicklungsstörungen bei Kindern sowie neurologische Erkrankungen (z.B. Lähmungen).
In der Ausbildung erwerbt man erweiterte Kenntnisse der menschlichen Anatomie, Physiologie und in der Krankheitslehre sowie in den Bereichen Pädagogik, Soziologie und Psychologie. In der Ausbildung sind mehrmonatige Praktika in den medizinischen Fachgebieten Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Gynäkologie enthalten.
Die Ausbildung ist vollständig kostenfrei.
Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung zum Physiotherapeuten bzw. zur Physiotherapeutin gibt es zahlreiche Einsatzmöglichkeiten:
* in Akut- und Rehakliniken
* in Physiotherapeutischen Praxen (angestellt und selbstständig)
* in Wellness-, Sport- und Fitnesscentern
* in Altenheimen und bei Hausbesuchen
* in Einrichtungen für beeinträchtigte Menschen
Zusatzqualifikation & Studium
Für Schüler, die bereits die Fachhochschulreife oder das Abitur besitzen, bietet sich die Möglichkeit, parallel zur Ausbildung ein Fernstudium der Physiotherapie (B.Sc.) an einer Hochschule zu beginnen. Hierbei kann die Ausbildung verfolgt werden, während die Vorlesungen virtuell besucht werden können.
Anmeldung zur Physiotherapie-Ausbildung
Zur Bewerbung benötigt man das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie folgende Unterlagen:
* unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
* beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
* beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
* zwei Passbilder (mit Namen versehen)
* aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
* Ärztliches Gesundheitszeugnis über die Eignung zur Ausübung des Berufes
* Nachweis der Masernschutzimpfung