Schulleiter (m/w/d) Grundschule Glashütte
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
* Lehrbefähigung für ein Lehramt durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung oder gleichgestellter Abschluss bzw. Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach,
* mehrjährige Lehrtätigkeit sowie
* nachweisbare Erfahrung als Klassenleiter in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule, auch bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.
Von Vorteil sind:
* überdurchschnittliche Fähigkeiten in konzeptioneller Arbeit sowie in der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
* ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
* umfassende Kenntnisse in Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Führungskräftequalifizierung (Phasen 1 und 2),
* Innovationsbereitschaft und Engagement bei der Profilierung der Schule,
* Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer entsprechenden Lehrbefähigung.
Die Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungsvermögen, Organisationsgeschick, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen als stellvertretende/r Schulleiter/in oder in der Schulaufsicht sind wünschenswert.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) entspricht dem laufbahnrechtlichen Endamt, das mit den entsprechenden Voraussetzungen durch Beförderung oder Höhergruppierung erreicht wird.
Neue Schulleiter (m/w/d) müssen an der schulischen Führungskräftequalifizierung in Sachsen (Phase 3) teilnehmen.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum Fristende auf dem Dienstweg an den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Bewerbungen nach Fristende können nicht berücksichtigt werden.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
* Formblatt "Bewerbung" (siehe http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=181),
* tabellarischer Lebenslauf,
* vollständiger Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
* Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (falls vorhanden).
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert die Gleichstellung der Geschlechter und begrüßt insbesondere Bewerbungen qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt und sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Ein entsprechender Nachweis ist den Unterlagen beizufügen.
Beschäftigte des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
Datenschutzinformationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.
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