Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung, insbesondere:
* Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
* Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
* Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
* Hilfe zur Selbsthilfe
* Abwendung von 8a Fällen
* Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
* Förderung von Selbstständigkeit,
* Alltagskompetenzen und sozialer Teilhabe
* Ressourcenorientierte Arbeit im Lebensumfeld der Klient*innen
* Kooperation mit Jugendämtern, Schulen und weiteren Netzwerkpartnern
* Fachliche Dokumentation und Teilnahme an Hilfeplangesprächen