Das wünschen wir uns
1. Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik/ Pädagogik mit staatlicher Anerkennung
2. Gründliche und umfassende Fachkenntnisse aller für das Arbeitsgebiet relevanten Rechtsnormen
3. Ausgeprägte kommunikative Kompetenz
4. Selbständige und eigenverantwortliche operative Ausgestaltung des Alltagsmanagements
5. Hohe Akzeptanz gegenüber einem familienanalogen Betreuungssetting
6. Freude an der Kooperation mit selbständigen Systemen und den daraus resultierenden Herausforderungen
7. Fähigkeit einer eigenen Haltung zwischen den Interessen der Jugendämter (Auftraggeber*in), den SPLGs (Auftragsdurchführende), den Kindern und Jugendlichen (Adressat*innen der Hilfe) und den Eltern unter Wahrung der Trägerinteressen
8. Fahrerlaubnis der Klasse B (ehemals 3)
9. Bereitschaft zu zahlreichen Dienstfahrten in HH und nach Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern
10. Wahrung der eigenen professionellen Distanz unter Einsatz der eigenen Gesamtpersönlichkeit
11. Sensibilität im Umgang mit dem öffentlichen und privaten „Raum“ der SPLG
Laut Masernschutzgesetz ist vor Dienstantritt ein Nachweis über eine erfolgte Masernschutzimpfung (Impfausweis oder ärztliches Attest) bzw. eine bestehende Immunität vorzulegen.