Die Stadtverwaltung Düren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Abteilungsleiter*in (m/w/d) Soziale Dienste. Zu den Aufgaben gehören neben den in den "Richtlinien für Führungskräfte" der Stadt Düren festgelegten Aufgaben folgende sachbearbeitende Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsschwerpunkte: strategische Vorgaben für die Sozialen Dienste erarbeiten und mit den Entscheidungsträger*innen abstimmen, Kinderschutzkonzepte für das Amt (insbesondere ASD) erstellen, einführen und weiterentwickeln in Zusammenarbeit mit der Stelle Koordination Kinderschutz, Wahrung von Kinderschutzaufgaben gemäß Dienstanweisung und Leitlinien, Qualitätsmanagement einführen: Qualitätsstandards entwickeln und definieren, sicherstellen, evaluieren und anpassen, Verantwortung für die Einhaltung der Verfahren und Standards in den Sozialen Diensten übernehmen, Fachcontrolling wahrnehmen, organisatorischen Ablauf der Abteilung sicherstellen, Change-Prozesse in der Abteilung einführen und begleiten, flexible und belastbare Konzepte und Strukturen für die Abteilung entwickeln, aufstellen und installieren, neue Verfahren u.a. durch Dienstanweisungen, Handlungsleitfäden, Arbeitshilfen festschreiben und Einhaltung der vorgegebenen Verfahren evaluieren und beurteilen, Fortbildungskonzepte entwickeln, Teamentwicklung fördern, bei Personalentwicklungsmaßnahmen für die Abteilung mitwirken, bei der Auswahl neuer Mitarbeiter*innen mitwirken, Anforderungsprofile und Auswahlkriterien erstellen, Einarbeitungskonzepte entwickeln, Jugendhilfe als Fachplanung im Rahmen der Gesamtplanung des Amtes koordinieren, Aufgabengebiet weiterentwickeln, mit freien Trägern zusammenarbeiten, Zieldimensionen entwickeln, vereinbaren und diese evaluieren, Bedarfe für Leistungsangebote im Bereich der Sozialen Dienste im Zusammenwirken mit der Abteilung 51.1 feststellen und weiterentwickeln, Angebote und Projekte mit den beteiligten Akteuren, insbesondere mit der Jugendhilfeplanung und der wirtschaftlichen Jugendhilfe entwickeln und umsetzen, Geschäftsführung in der Arbeitsgemeinschaft gemäß §§ 78, 80 SGB VIII, an Arbeitskreisen und Gremien mitwirken, am Bereitschaftsdienst teilnehmen, Einsatz in anderen Arbeitsgebieten nach Weisung Rechtskenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Kenntnisse der Stellung des Jugendamtes im gerichtlichen Kontext, Kenntnisse über die Organisation und Aufträge des Jugendamtes, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Verwaltungskompetenz, z. B. in Bescheiderstellung, Aktenführung, Dokumentation, Kenntnisse über Zuständigkeiten anderer Behörden, Sozialleistungsträgern, Subsidiaritätsprinzip, Kenntnisse von Konfliktlösungs- und Deeskalationsmethoden, EDV-Kenntnisse, insbesondere jugendamtsspezifische Anwendungsverfahren, Fähigkeit zur strukturierten, kollegialen Zusammenarbeit, Verhandlungsfähigkeit und zum Arbeiten unter Zeit- und Handlungsdruck, Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung, sicherer und konstruktiver Umgang mit systemübergreifenden Kooperationspartnern der Jugendhilfe, des Schul- und Gesundheitssystems Voraussetzung: Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master) in einer einschlägigen Fachrichtung, z. B. Soziale Arbeit, Sozialpädagogik. Ihre Bewerbung kann nachrangig berücksichtigt werden, wenn Sie über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) in einer einschlägigen Fachrichtung und über mehrjährige, fundierte Berufserfahrung in einem vergleichbaren Aufgabenfeld verfügen. Hinweis: Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation und Erfahrungsprofil. Wünschenswert sind Bewerbungen mit Leitungserfahrung und/oder Tätigkeiten im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes.