Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Werden Sie Teil unseres Teams als Ingenieur*in (w/m/d) Versorgungs- und Gebäudetechnik.Ihre Aufgaben und Möglichkeiten Operative Projektarbeit Planung, Ausschreibung, Vergabevorbereitung, Überwachung, Abrechnung von Tunnelausstattung und -nachrüstung sowie Reparaturen, Störungsbeseitigungen und Instandhaltungen in Tunneln und weiteren verkehrs-, elektro- und maschinentechnischen Anlagen Aufstellung und Abwicklung von Ingenieurverträgen zu o.g. Projekten Erstellung von Wartungsverträgen für elektrotechnische Tunnelausstattung hochkomplexer Bauart in besonders schwierigen Fällen Abstimmung mit Dritten Ihr Profil abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Versorgungstechnik (Diplom (FH)/Bachelor) oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Elektroingenieurwesen (Diplom (FH)/Bachelor) oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im technischen Dienst, Fachrichtung im o. g. Bereich mindestens dreijährige praktische Erfahrung in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bzw. vergleichbar Führerschein Klasse B HinweisEs können sich auch Personen bewerben, die noch nicht über langjährige Berufserfahrung verfügen. In diesen Fällen erfolgt eine Besetzung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe (EG 11) bis zum Erreichen der langjährigen Berufserfahrung.Unsere Vorteile Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben garantierte Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes hohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz Unsere Anliegen:Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.