Der Leiter der Hauptverwaltung und des Ordnungsamtes ist verantwortlich für die Erfüllung ordnungsbehördlicher Aufgaben. Zu den wichtigsten Pflichten gehören Gewerbeangelegenheiten, das Einwohnermeldeamt, Kita- und Schulangelegenheiten sowie die Förderung der Familien- und Jugendarbeit.
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