Duales Studium - Digitale Verwaltung, Bachelor of Arts (m/w/d) 202616.07.2025 Philipps-Universität Marburg Marburg
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Duales Studium - Digitale Verwaltung, Bachelor of Arts (m/w/d) 2026
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Philipps-Universität Marburg
Marburg
Informationen zur Anzeige:
Duales Studium - Digitale Verwaltung, Bachelor of Arts (m/w/d) 2026
Philipps-Universität Marburg
Marburg
Aktualität: 16.07.2025
Anzeigeninhalt:
16.07.2025, Philipps-Universität Marburg
Marburg
Duales Studium - Digitale Verwaltung, Bachelor of Arts (m/w/d) 2026
Qualifikationen:
* Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife oder einen entsprechenden Bildungsstand zum Einstellungstermin
* Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats
* Höchstalter von 40 Jahren zum Einstellungstermin (beim Vorliegen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins gelten entsprechende Sonderbestimmungen)
* Eine hohe Affinität zu IT-Themen, ein generelles Interesse an Verwaltungsaufgaben sowie an der Steuerung von digitalen Prozessen
* Systematische, lösungsorientierte Denkweise und gute Kommunikationsfähigkeit, gute schriftliche und mündliche Kenntnisse in Deutsch und Englisch
Wir bieten:
* Sichere Zukunftsperspektiven, nach erfolgreichem Abschluss Übernahme in ein Beamtenverhältnis
* Vielseitige und abwechslungsreiche Aufgabengebiete sowie flexible Arbeitszeiten
* Landesticket zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Hessen sowie ein Fahrtkostenzuschuss während der Studienzeit
* Beamtenverhältnis mit entsprechenden Anwärterbezügen nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG)
* Übernahme der anfallenden Studiengebühren und Kosten für Studienmaterialien sowie ein mobiles Endgerät zur Nutzung
* Vielfältige Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Zusatzangebote in Form von Gesundheits-/ Sportkursen etc.
Weitere Informationen:
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
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