Beruf der Rechtspflegerin/ des Rechtspflegers
Die Rolle ist vergleichbar mit der der Richterinnen und Richter.
Sie wahrnehmen wichtige Teile der Rechtspflege, wie beispielsweise Entscheidungen in Grundbuchsachen oder familienrechtlichen Genehmigungen.
Aufgaben
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Eigentumswechseln oder Hypotheken)
* Entscheidung über Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- oder Vereinsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts und Betreuungsgerichts (z.B. Verpflichtung von Betreuern oder Überwachung ihrer Tätigkeit)
* Aufgaben des Nachlassgerichts (z.B. Testamentseröffnungen oder Erteilung von Erbscheinen)
* Wahrnehmung von Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen (z.B. Durchführung von Klagen oder Rechtsauskünfte)
* Festsetzung von Kosten und Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts (z.B. Pfändung von Forderungen oder Vollstreckungsschutzverfahren)
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)
Ausbildung und Einstellungsvoraussetzungen
* Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage.
* Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft sowie Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen.
* Um eingestellt zu werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, darunter deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.