Fachberatung Inklusion
Wir suchen eine/n Fachberater/in Inklusion, der/dem es an der Gestaltung und Umsetzung von inklusiven Konzepten im Bereich der Kindertagesbetreuung liegt. Als Fachberater/in unterstützt sie/er unsere Einrichtungen dabei, ihre Angebote inclusiv auszurichten und umfassende Hilfestellungen durch Beratung und Unterstützung vor Ort zu erhalten.
Besondere Aufgaben sind:
1. Das multiprofessionelle Team zusammenführen, neue Mitarbeiter*innen einarbeiten, Mitarbeiter*innen führen, insbesondere Dienst- und Fachaufsicht wahrnehmen und schwierige Aufgaben mit den Mitarbeiter*innen gemeinsam erledigen.
2. Sachbereich gegenüber anderen Ämtern, Behörden und Gremien vertreten, soweit nicht der Abteilungsleitung oder Amtsleitung vorbehalten.
3. Mitarbeiter*innen durch Weitervermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen fortbilden, Nachwuchskräfte ausbilden.
4. Einsatz der Mitarbeiter*innen, Arbeitsverteilung, Arbeitsablauf und Einsatz der Arbeitsmittel planen, Durchführung koordinieren und kontrollieren.
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in Soziale Arbeit bzw. Soziale Arbeit.
- Eingruppierung nach EG S 14 TVöD gemäß Vorbem. oder Laufbahnprüfung / ‑befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Gesundheits- und Soziale Dienste mit vorgenanntem Studium.
- Erfahrung in der Arbeit in Kindertageseinrichtungen / KTP oder in der heilpädagogischen Arbeit mit Kindern oder in der Beratung von pädagogischen Fachkräften,
Ziele:
Das Ziel ist die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe für alle Kinder von Anfang an und in jeder Kindertagesbetreuung. Einrichtungen sollen sich flexibel auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder einstellen, darauf sollen sie vorbereitet und darin unterstützt und gestärkt werden. Das Kompetenzteam Inklusion übernimmt mit seinen multiprofessionellen Mitarbeitenden die Aufgabe, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen so zu unterstützen, dass diese sich prozesshaft inklusiver ausrichten. Hierfür erhalten diese bedarfsorientierte Hilfestellung durch Beratung und Unterstützung vor Ort.
Voraussetzungen:
Jugendamt wird eine hohe Kollegialität leben, und es zeichnet sich durch einen konstruktiven Diskurs sowie einen wertschätzenden Umgang miteinander aus. Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe S 15 TVöD bzw. eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 11 SHBesG möglich.