Mit der Ausbildung in Anästhesietechnischer Assistenz werden Sie zur Expertin / zum Experten im Funktionsdienst der Anästhesie sowie dem Aufwachraum, der Schmerzambulanz, der Endoskopie und der Zentralen Notaufnahme und sind Teil eines hochqualifizierten Operationsteams.Sie lernen bei uns: Die fachkundige Betreuung der Patientinnen und Patienten während der Anästhesie unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation vor, während und nach der OP Selbstständige Organisation und Koordination von Arbeitsabläufen in der Anästhesie in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Berufsgruppen einschließlich der Handhabung von medizinisch-technischen Geräten Die Unterstützung der Anästhesisten und Anästhesistinnen vor, während und nach der Narkose Umsetzung der Hygienerichtlinien Das sind die Voraussetzungen: Teamfähigkeit, manuelle Geschicklichkeit und Freude an Bewegung bei der Arbeit Mittlerer Bildungsabschluss oder Abitur bzw. Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder die staatliche Anerkennung als Krankenpflegehelfer/-in bzw. Altenpflegehelfer/-in Praktikum im Bereich einer Anästhesieabteilung Gesundheitliche Eignung Sichere Sprachkenntnisse Deutsch in Wort und Schrift / Nachweis Zertifikat B2 Außerhalb von Deutschland erworbene Schulabschlüsse müssen durch das Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt sein Ihre Vorteile bei uns: Eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung am Universitätsklinikum Tübingen in Theorie an der ATA- & OTA-Schule des Zentrums für Gesundheitsfachberufe der ABiP und in Praxis in engagierten Teams in den jeweiligen Fachgebieten UKfiT: vielfältiges Sportprogramm mit eigenem Fitnessstudio zu besonderen Konditionen Die Möglichkeit zur Übernahme nach der Ausbildung Ihre Bewerbungsunterlagen: Anschreiben/ Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf Aktuelles Schulabschlusszeugnis Zeugnisse bisheriger Ausbildungen und berufsrelevanter Praktika Wir wenden den Tarifvertrag für Auszubildende der Universitätsklinika Baden-Württemberg (TVA-UK) an, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden. Wir bitten um Beachtung der geltenden Impfregelungen.