Ihre Kernfunktionen
Wir gewähren Hilfen zur Erziehung und sonstigen wirtschaftlichen Unterstützungen gemäß SGB VIII. Dies umfasst die kontinuierliche Prüfung der Zuständigkeit für die Hilfeunterbreitung einschließlich Entscheidung bei Fallübernahmen von anderen Jugendhilfe- und Rehabilitationsträgern sowie das Führen von Fallabgabeverfahren.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, an Erziehungskonferenzen und Hilfeplanverfahren teilzunehmen. Zudem erstatten wir Kosten gegenüber örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe.