Aufgaben und Tätigkeiten als Justizfachwirt/in
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt sind Sie in der Rechtspflege tätig. Diese Rolle ist von wesentlicher Bedeutung für die Gewährung von Rechtsmitteln an die Bevölkerung.
Besondere Aufmerksamkeit gilt folgenden Tätigkeiten:
* Verwaltung von Akten, Posteingang und Postausgang, Fristenkontrolle und -überwachung, Umgang mit Publikum sowie Antrags- und Erklärungsannahme
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Grundbuchabschriften erteilen, Grundbucheinsicht gewähren
* Ermittlungs- und Vollstreckungsregister führen bei Staatsanwaltschaften
* Gerichtskosten berechnen in fast allen Rechtsgebieten
* Zahlstelle verwalten
In verschiedenen Abteilungen nehmen Sie verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Die Vielfalt der Abteilungen lässt sich durch die Internetseiten eines Amtgerichts erkennen.
Teamarbeit wird erwartet. - Justizspezifische EDV-Anwendungen unterstützen die Tätigkeiten; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.
Ausbildung zum Justizfachwirt/in
Die praxisbezogene und theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt in verschiedenen Stationen:
1. bei einem Amtsgericht (3 Monate)
2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate)
3. bei einem Amtsgericht (2 Monate)
4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate)
5. bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate)
6. bei einem Amtsgericht (9 Monate)
7. Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate)
Die Lehrgänge sollen den Anwärterinnen und Anwärtern theoretische Kenntnisse und darauf aufbauende berufspraktische Fertigkeiten vermitteln.
Einstellungsvoraussetzungen
Den Vorbereitungsdienst können beitreten, wer
1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt
2. als Bildungsvoraussetzung über a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt und
3. Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben besitzt. Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.
Ihre Bewerbung
für den Einstellungstermin richten Sie bitte an:
Dem Bewerbungsschreiben ist beizufügen:
* ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
* eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
* ggf. Zeugnisse und Nachweise über bisherige Beschäftigungen und Prüfungen