Bauingenieur*in in der Straßen- und Radwegeplanung (w/m/d) Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Werden Sie Teil unseres Teams und bewerben Sie sich als Bauingenieur*in in der Straßen- und Radwegeplanung (w/m/d).Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region I NL Ostwestfalen-Lippe, Dienstort Bielefeld in Voll-/Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 39,83 Wochenstunden eine*n Bauingenieur*in in der Straßen- und Radwegeplanung (w/m/d).Projektarbeit in allen Planungsphasen von komplexen Straßen- und RadwegeprojektenUnterhaltung, Erhaltung und Konzeptionierung von EntwässerungsanlagenAbstimmung mit Fachbehörden und VerbändenVorbereitung und Abwicklung von Ingenieurverträgen sowie Betreuung von IngenieurbürosErstellung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren technischen Studienganges (Diplom (FH)/Bachelor) oderBefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im technischen Dienst, Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften (Studiengang Bauingenieurwesen oder vergleichbar)
garantierte Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Diensteshohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und GesundheitsschutzEine Verbeamtung ist bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen möglich.flexible Arbeitszeiten einschließlich der Möglichkeit zu Telearbeit/ HomeofficeVereinbarkeit von Privat- und BerufslebenEntwicklungsmöglichkeiten
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.