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Professur w2 angewandte informatik

Wismar
Land Mecklenburg-Vorpommern
Professor
Inserat online seit: 14 Juli
Beschreibung

Ihre Aufgaben

Mögliche Forschungsschwerpunkte dieser Professur befassen sich mit

* der Modellierung, Simulation technischer Systeme
* Informatikanwendungen in Robotik und Automotive
* der Automatisierung und Steuerung in biomedizinischen Systemen
* Anwendung KI-basierter Verfahren in den Ingenieurwissenschaften

Zur Bearbeitung entsprechender Projekte stehen sehr gut ausgestattete Labore zur Verfügung.

Es wird erwartet, Lehrveranstaltungen in Ingenieurinformatik, Angewandter Numerik, Modellbildung und Simulation dynamischer Systeme sowie in Grundlagenfächern der Fakultät zu übernehmen. Daher stellen Lehrerfahrungen im Hochschulbereich wie auch die Bereitschaft, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten, ein weiteres Auswahlkriterium dar. Darüber hinaus wird erwartet, die Fachgebiete in anwendungsbezogener Forschung sowie in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft zu vertreten.


1. Ihr Profil

Gesucht wird eine engagierte und innovative Persönlichkeit, die das Lehrgebiet "Angewandte Informatik" in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Hochschule Wismar, vornehmlich im Bereich Maschinenbau/Verfahrens- und Umwelttechnik, vertritt.

Vorausgesetzt werden ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Technischen Informatik, einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin mit ausgeprägtem Informatikbezug oder eines inhaltlich vergleichbaren Studiengangs sowie der Nachweis besonderer wissenschaftlicher Befähigung, der durch eine qualifizierte Promotion zu erbringen ist.

2. Das bieten wir Ihnen

* zertifizierte familiengerechte Hochschule
* teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
* eine attraktive Altersabsicherung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* Ladestation für E-Autos in Campusnähe
* kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Die Professur wird im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.

§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2. pädagogische Eignung,

3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.

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