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Abteilungsleitung (m/d/w) für die abteilung 2

Kiel
Schön Klinik Rendsburg
60.000 € - 90.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 1 Oktober
Beschreibung

Art der Ausschreibung:

öffentlich

Bewerbungsfrist:

Besetzung zum:

Beschäftigungsverhältnis:

Arbeitnehmer, Beamter

Laufbahngruppe:

Gruppen B

Entgelt:

B 5 - B 5

Besoldung:

B5 - B5

Teilzeit/Vollzeit:

Vollzeit

Wochenarbeitszeit Bea.:

41.0

Wochenarbeitszeit TB.:

38.7

Beschäftigungsdauer:

unbefristet

Einsatzort:

Düsternbrooker Weg,

24105 Kiel


Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages


Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

Laura Kohlert

E-Mail

:

Tel.

:

Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags stellt mit ihren etwa 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als oberste Landesbehörde den Betrieb und die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Landesparlamentes sicher.

Die Abteilung "Parlamentarische Dienste" umfasst die Aufgaben eines wissenschaftlichen, im Wesentlichen juristischen Beratungsdienstes für die Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüsse des Landtages einschließlich des Wissensmanagements und des Stenographischen Dienstes mit der Ausschussgeschäftsführung sowie der Beratung der Ausschüsse. Weitere Schwerpunkte sind das Justiziariat in parlamentarischen Angelegenheiten, europapolitische und minderheitenpolitische Fragestellungen sowie das Redenschreiben für die Präsidentin des Landtages und die Parlamentsgeschichte. Wie die Landtagsverwaltung insgesamt versteht sich diese Abteilung als Dienstleisterin für die Präsidentin, Abgeordneten und Fraktionen.

* Leitung der Abteilung mit entsprechender herausgehobener Personalverantwortung,
* eingehende Beratung der Präsidentin des Landtages und des Landtagsdirektors,
* Ansprechperson für die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Schleswig-Holsteinischen Landespolitik, der obersten Landesbehörden und der kommunalen Landesverbände sowie der rechtsprechenden Gewalt,
* konzeptionelle Weiterentwicklung aller Arbeitsbereiche der Abteilung gemeinsam mit der Hausleitung und den Referatsleitungen sowie
* Geschäftsführung des Ältestenrates und Mitarbeit im Wissenschaftlichen Dienst des Landtages.

* Befähigung zum Richteramt,

* ein mindestens voll befriedigendes und ein mindestens befriedigendes Staatsexamen,
* die Fähigkeit zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit, nachgewiesen durch langjährige einschlägige Berufserfahrung, Promotion oder Habilitation,
* mehrjährige Führungserfahrung als Abteilungsleitung oder als Referatsleitung mindestens zweier unterschiedlicher und interdisziplinärer Arbeitsbereiche in einer deutschen Parlamentsverwaltung oder in der Verwaltung des Europäischen Parlaments,
* besonders ausgeprägte Fähigkeit zu Kommunikation und Kooperation mit Menschen aus unterschiedlichen Bereichen innerhalb und außerhalb der Verwaltung,
* vertieftes Verständnis von rechtlichen und digitalen Herausforderungen und der Entwicklung entsprechender Lösungsmöglichkeiten,
* die Fähigkeit zur Gestaltung moderner Arbeitsprozesse im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für eine moderne Parlamentsverwaltung,
* ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Prozessen und Zusammenhängen,
* überzeugtes Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung,
* überdurchschnittliche Belastbarkeit und die innere Stärke, mit schwierigen Situationen konstruktiv und wertschätzend umzugehen,
* eine hohe soziale Kompetenz, gerade im Führungsverhalten,
* Bereitschaft, den Dienstleistungsanspruch der Landtagsverwaltung innerhalb und außerhalb der Landtagsverwaltung mitzutragen, gemeinsam weiterzuentwickeln und engagiert auszufüllen sowie
* die Bereitschaft zu gelegentlichen Tätigkeiten am Wochenende, in den Abendstunden und Dienstreisen, auch ins Ausland.

Die Abteilungsleitung ist eine herausgehobene Führungsfunktion im Sinne des § 5 Landesbeamtengesetz (LBG). Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übertragung des Amtes B 5 SHBesO gem. § 5 LBG zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeit 2 Jahre) bzw. im Tarifbereich im Beschäftigungsverhältnis der Abschluss eines entsprechenden Sonderdienstvertrages auf Probe (Probezeit 2 Jahre) mit einer Vergütung in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 5 SHBesO möglich. Bei entsprechender Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der Führungsfunktion.

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