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Hauptamtlicher bürgermeister (m/w/d)

Zerbst/Anhalt
Stadtverwaltung Zerbst
Inserat online seit: 25 Oktober
Beschreibung

Stadt Zerbst/Anhalt
Der Bürgermeister


Stellenausschreibung


Ausschreibung der Stelle
eines hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Zerbst/Anhalt nachfolgende Stellenausschreibung bekanntge­geben.

Die hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zerbst/An­halt ist im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Stadt Zerbst/Anhalt liegt in Sachsen-Anhalt und erstreckt sich auf einer Fläche von 467,6 km2 von der Elbe bis zum Fläming. Die Einheits­gemeinde Stadt Zerbst/Anhalt hat 56 Ortsteile mit ca. 21.800 Einwohnern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: .

Gemäß § 61 des KVG LSA wird der Bürgermeister (m/w/d) von den wahl­berechtigten Bürgern der Stadt Zerbst/Anhalt für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stim­men erreichen, findet unter den Bewerbern mit den meisten eine Stichwahl statt.

Die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) findet am 12.04.2026, eine eventu­elle Stichwahl am 26.04.2026 statt. Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) ist nach der Kommunalbesoldungs­verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO) in die Besoldungs­gruppe B 3 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsent­schädigung nach §§ 6 und 7 der KomBesVO gewährt. Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) sind gemäß § 62 Abs. 1 und 2 KVG LSA Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bie­ten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbar­keit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn der Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsange­hörig­keit sie besitzen.

Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.

Nach § 30 Abs. 3 des Kommunal­wahl­gesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss eine Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister (m/w/d) von mindestens ein Prozent der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlbe­rechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; § 21 Abs. 9 Sätze 5, 6, 8 und 9 KWG LSA gelten entsprechend. Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Unterstützungs­unterschrift abgeben.


Die Beibringung von Unterstützungs­unterschriften entfällt,

* wenn der Amtsinhaber sich erneut um das Amt des Bürgermeisters bewirbt;
* für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe gemäß § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA unterstützt werden, wenn für den Bewerber (m/w/d) eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde;
* für einen Bewerber, der gemäß § 30 Abs. 2 KWG LSA von mehreren Parteien oder Wählergruppen als gemeinsamer Bewerber benannt wird und für mindestens eine der beteiligten Parteien oder Wählergruppen die Voraussetzung nach § 21 Abs. 10 KWG LSA zutrifft.

Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und die §§ 38 a und 39 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA).


Der Bewerbung sind beizufügen:

1. die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nach dem Mus­ter der Anlage 6 KWO LSA, nebst Bescheinigung des Wahlrechts des Unterzeichners, sofern die Bewerbung von Wahlberechtigten unter­zeichnet sein muss. § 30 Abs. 4 Nrn. 1 - 4 KWO LSA gilt entspre­chend,
2. der Nachweis zu den Wahlrechtsvoraussetzungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9 b KWO LSA und für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8 b KWO LSA,
3. eine Unterstützungserklärung für den Bewerber, der in einem Verfah­ren nach § 24 KWG LSA aufgestellt worden ist. Die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 30 Abs. 2 KWG LSA) nach dem Muster der Anlage 10 KWO LSA ist der Erklärung beizufü­gen.

Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen beginnt am Tag nach der öffent­lichen Bekanntmachung am 10.10.2025 und endet am 03. Februar 2026, 18:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Rücknahme bereits eingereichter Bewerbungsunterlagen kann nur bis zur Zulassung der Bewerbungen schriftlich gegenüber der Wahlleiterin er­klärt werden.

Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl Stadt Zerbst/Anhalt 2026 in einem ver­schlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:

Stadt Zerbst/Anhalt
Stadtwahlleiterin
Anja Behr
Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt


Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

* Familienname, Vornamen;
* Geburtsdatum;
* Beruf oder Stand;
* Postleitzahl und Wohnort (Hauptwohnung)

Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind ab dem 10.10.2025 zu den bekannten Dienstzeiten im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Wahlbüro, Zimmer 1.17 Frau Krüger oder online unter erhältlich. Eine Terminabsprache und vorheri­ge Anmeldung unter der Rufnummer: 03923 754-154 oder per E-Mail: astrid.krueger@stadt-zerbst.de, wird empfohlen.

Andreas Dittmann
Bürgermeister

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