* Sie beraten die Leitung des Fachbereiches Arznei-, Heil- & Hilfsmittel Zentrale Aufgaben zu fachspezifischen Themen und stellen die benötigten Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung.
* Sie wirken bei der Erarbeitung von Anweisungen im Themenbereich des Bereiches für den Geschäftsbetrieb mit und erarbeiten insbesondere für die Erstellung von Dienstanweisungen des eigenen Unternehmensbereiches sowie in Kooperation mit anderen Organisationseinheiten grundsätzliche bzw. fachliche Regelungen für das Aufgabengebiet aus.
* Führungskräfte und Mitarbeitende beraten Sie bei der Anwendung der fachlichen Regelungen und geben praktische Hinweise für das Verwaltungshandeln in besonderen Vorgängen und Klageverfahren.
* Sie führen die Korrespondenz mit dem BAS und den Bundesgerichtshof zu Grundsatzfragen und Vertragsangelegenheiten. xniyctf
* Die Bewertung und Unterstützung bei der Konzeptionierung von Verträgen gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben.