Volljurist / Volljuristin (w/m/d) Schwerpunkt IT-Recht 27.03.2026 Universität Potsdam Potsdam
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Volljurist / Volljuristin (w/m/d) Schwerpunkt IT-Recht
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Potsdam
Informationen zur Anzeige:
Volljurist / Volljuristin (w/m/d) Schwerpunkt IT-Recht
Potsdam
Aktualität: 27.03.2026
Anzeigeninhalt:
27.03.2026, Universität Potsdam
Potsdam
Volljurist / Volljuristin (w/m/d) Schwerpunkt IT-Recht
Über uns:
Um den Herausforderungen des digitalen Wandels zu begegnen, wurde 2019 das Zentrum der Brandenburgischen Hochschulen für Digitale Transformation (ZDT, ) eingerichtet. Ziel ist es, verschiedenen Bereichen wie Verwaltung, Lehre und Forschung den Zugang zu modernen IT-Diensten, Prozessen und Kompetenzen zu ermöglichen und Synergien besser zu nutzen. Als zentrale rechtliche Schnittstelle zum ZDT übernehmen Sie im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten Verantwortung für ein vielseitiges Themenfeld mit Schwerpunkt IT- und Datenschutzrecht im universitären Umfeld. Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die Universität Potsdam in der Wissenschaftslandschaft fest etabliert und sich zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region entwickelt. Sie ist drittmittelstark, mehrfach prämiert in der Lehre, verfügt über eine serviceorientierte Verwaltung und wurde als familienfreundlich ausgezeichnet. Rund 20.000 Studierende und 3.000 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten - Am Neuen Palais, Griebnitzsee und Golm - an einer der am schönsten gelegenen akademischen Einrichtungen Deutschlands.
Aufgaben:
* Im Rahmen der Kompetenzstelle IT-Recht für alle Hochschulen des Landes Brandenburg:
* Juristische Beratung, Beurteilung und Empfehlungen für alle Hochschulen des Landes Brandenburg auf dem Gebiet des IT-Rechts einschließlich Erstellung von Musterdokumenten
* Planung und Organisation von Schulungen, Vorträgen und Informationsveranstaltungen zum IT-Recht
* Eigenständige juristische Bearbeitung von Fragen zum Datenschutz, der IT-Beschaffung/Vergabe, der Erbringung von IT-Dienstleistungen, zu Verträgen und Lizenzvereinbarungen, zu Aspekten von KI in Lehre, Forschung und Verwaltung, zu Open Access und des Urheberrechts
* Monitoring und Bewertung rechtlicher Entwicklungen (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungspraxis im IT-Recht)
* Erstellen einer Wissensdatenbank für die Hochschulen
* Erfahrungsaustausch innerhalb des Landes Brandenburg mit Fachgruppen (Justiziare, Datenschutzbeauftragte und Personalräte der Hochschulen) sowie deutschlandweiter Erfahrungsaustausch durch Vernetzung mit IT-Rechtstellen der Hochschulen
Qualifikationen:
* Zweites juristisches Staatsexamen, mindestens ein Staatsexamen mit der Note »befriedigend«
* Vertiefte Kenntnisse im IT- und Datenschutzrecht
* Grundlegende Kenntnisse im Vertragsrecht und Urheberrecht
* Technisches Verständnis für die Bearbeitung IT-rechtlicher Aufgabenstellungen
* Ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfreude, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
* IT-Affinität sowie sichere Recherchefähigkeiten in einschlägigen juristischen Fachdatenbanken
* Deutschkenntnisse auf Niveau C2 gemäß GER; Englischkenntnisse mindestens B1
* Erste Erfahrungen im öffentlichen Dienst oder Hochschulwesen wünschenswert
Wir bieten:
* Ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit unbefristeter Anstellung
* Work-Life-Balance dank geregelter Arbeitszeiten, 30 Urlaubstagen und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
* Individuelle Entwicklung durch Fort- und Weiterbildungsangebote
* Ein familienfreundliches Umfeld mit Unterstützungsangeboten, Jobticketzuschuss und Hochschulsportangeboten
* Ein Arbeitsplatz im Grünen: am historischen Campus »Am Neuen Palais« mit guter ÖPNV-Anbindung
Weitere Informationen:
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an; in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG). Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.
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