Die Orthopädische Klinik Tegernsee ist eine moderne Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd mit 166 Betten, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Es werden Patienten und Patientinnen mit orthopädischen Erkrankungen und internistischen Begleiterkrankungen in Reha-Maßnahmen der Deutschen Rentenversicherung oder Anschlussheilbehandlungen behandelt. Unser Motto "Fit durch Bewegung" findet sich in allen Bereichen und Ebenen der Klinik wieder und steht nicht nur für das Grundprinzip unserer orthopädischen Therapie, sondern auch für die Bereitschaft des einzelnen und der Gesamtorganisation, durch Flexibilität und Engagement einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen und zu erhalten.
Wir suchen für die Orthopädische Klinik Tegernsee zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Pflegefachkraft (w/m/d) Kommen Sie in unser Team:
Familiäres Haus mit Seegrundstück
Geregelter Dienstplan – Work Life Balance
Durchführung medizinischer Anordnungen in der Behandlungspflege
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft (w/m/d), examinierte Altenpflegerin oder Altenpfleger (w/m/d) oder vergleichbar
Einen krisensicheren Arbeitsplatz in einer Klinik für Rehabilitation
~ Ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einer unbefristeten Stelle in Vollzeit (39 Stunden/Woche).
~ Eine Vergütung in Entgeltgruppe P7 sowie eine Jahressonderzahlung nach dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV).
~ Zusatzversorgung und soziale Leistungen des öffentlichen Dienstes
~ 30 Tage Jahresurlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche
~ Work-Life-Balance durch flexibel Arbeitszeiten, Teilzeit, ausgewogene Dienstplangestaltung
~ Motiviertes Team in respektvoller Arbeitsatmosphäre
~ Kostenfreie Parkplätze und attraktive Dienstwohnungen in Kliniknähe, Vergabe unter bestimmten Kriterien
~ Individuelle Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten
~ Betriebliches Gesundheitsmanagement
~ Vergünstigungen und Rabattaktionen bei externen Firmen (Corporate Benefits)
~ Deutschlandticket Job – bei Erfüllung der Voraussetzungen
~ Beschäftigte in unseren Kliniken müssen gegen Masern geimpft oder immun sein, sofern sie nach 1970 geboren sind (§ 20 Abs. 8 IfSG)