Externe Stellenausschreibung Nr. 6.3.6 MA 45
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n "Mitarbeiter/in Hausdruckerei und Gebäudeservice" (m/w/d) in Brühl
EG 3 TV-L NRW
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 3 TV-L.
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
* Erstellen von Druckerzeugnissen und Kopien nach Originalvorlagen oder Datei sowie von gebundenen Unterlagen
* Kontrolle und Pflege von Kopiergeräten
* Herrichten von Unterkunfts-, Seminar- und anderen Räumen und Meldung festgestellter Mängel und Schäden
* Durchführung von Kontroll- und Botengängen und Überwachen der Flucht- und Rettungswege sowie der Feuerwehrzufahrten
* Pflege der Außenanlagen der zugewiesenen Gebäude einschließlich Winterdienst/Streudienst an/zu den Gebäuden
* Durchführung einfacher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in den Gebäuden
* Koordinierung der Reinigungsarbeiten, des Hausservice (Wäscheservice etc.) und Überwachen von Fremdfirmen
* Pfortendienst im Bedarfsfall und Umsetzen der Haus- und Parkordnung
* Verwaltung und Ausgabe der Bettwäsche, Handtücher etc. sowie Reinigungs-, Pflege- und Hygieneartikel
* Kontrolle und Unterstützung bei der Abfalltrennung
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
* Führerscheinklasse B
Das ist wünschenswert:
* Grundkenntnisse in der Büroverwaltungssoftware Microsoft Office (Excel, Word, Outlook)
* handwerkliches Geschick
Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte der vollständigen Stellen-anzeige im Jobportal der Polizei NRW.
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
* tabellarischer lückenloser Lebenslauf
* Anschreiben
* Arbeitszeugnis
* Nachweis über Berufsausbildung/ Studium
* Nachweis zu den wünschenswerten Kriterien
* ggfs. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX
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