Ihre Aufgaben Administrative Bürowirtschaft Erstellen von Ausgangsrechnungen und Bearbeitung der OPOS Klärung von Zahlungen und Kürzungen von Rechnungen Telefondienst im Standort, sowie das Führen von Kundengesprächen Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs Bearbeitung Posteingang/Postausgang Bearbeitung von Belegen, Rechnungen und Firmenkorrespondenz Kontoführung und Prüfung Vorbereitende Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung Pflegen von Kundenstammdaten Digitalisierung von Unterlagen Bestellwesen und Einkauf Organisation von Reparaturen o. ä. Verwaltung des Fuhrparks (Termine vereinbaren, Übergaben, Kontrollen) Verwaltung der Barkasse inklusive dem führen des Kassenbuches Ihr Profil abgeschlossene kaufmännische Ausbildung Idealerweise bereits erste Erfahrungen in einem Pflegedienst Hohe Selbstständigkeit, Engament und Zuverlässigkeit Freude an der Arbeit mit Menschen Teamfähigkeit sicheres Auftreten, persönliches Geschick organisatorische Fähigkeiten Flexibilität Führerschein Klasse B Warum wir? 5-Tage Woche überdurchschnittliche Zuzahlung von 25% zur betrieblichen Altersvorsorge unbefristeter Arbeitsvertrag Vollzeit Firmenhandy selbständiges und wertschätzendes Arbeiten mit der Unterstützung unseres Teams Bonusprogramme und Prämien Corporate Benefits Firmenevents kostenlose Getränke Wirhelfenmenschen Über uns In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen. Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten. Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind. Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.