Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d) zum 01.09.2026
Achtung: Bitte beachtet! Eingegangene Bewerbungen werden erst ab Oktober 2025 bearbeitet!
Die Altenhilfe der Stadt Augsburg sucht für ihre fünf Senioreneinrichtungen
Auszubildende zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (m/w/d)
Du suchst einen vielseitigen Ausbildungsplatz? Arbeitest gerne im Team? Willst einen sozialen sinnstiftenden Job? Dann komme als Pflege Azubi zur Altenhilfe der Stadt Augsburg.
Deine Vorteile
* Eine spannende und qualitativ hochwertige pflegefachliche Ausbildung
* Teamarbeit und eine enge Betreuung durch unsere Praxisanleiter/-innen
* Ein attraktiver Verdienst zwischen 1.415,69 Euro bis 1.578,38 Euro plus attraktiver Zulagen
* Tolle Perspektiven und viele Fort- und Weiterbildungsangebote
* Unterstützung bei Fördermöglichkeiten, z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit
* Eine generalistische Ausbildung mit Unterricht an einer Pflegeschule sowie eine praktische Ausbildung in unseren Senioreneinrichtungen
* Viel Abwechslung durch Praxiseinsätze in der Akutpflege (Krankenhaus), in der ambulanten Pflege, in der gerontopsychiatrischen Pflege und in der Kinderkrankenpflege
Dein Profil
* Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
* Haupt-/Mittelschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
* Haupt-/Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene 1-jährige Ausbildung in der Pflegefachhilfe (Altenpflege- oder Krankenpflegehilfe) bzw. 2-jährige Ausbildung in der Sozialpflege
In drei Jahren Ausbildung lernst Du bei uns:
* Wie Du Menschen professionell pflegst und ihr Wohlbefinden unterstützt
* Wie Du Blut abnimmst, den Blutzucker und Blutdruck misst und vieles mehr aus der medizinischen Pflege
* Mit Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Angehörigen kommunizierst
* Wie Du eine gute Pflege sicherst und organisierst
Bitte bewirb Dich online mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Kopien von Schul- bzw. Berufsabschlüssen und evtl. Anerkennungsbescheiden ausländischer Abschlüsse.
Ausländische Schulabschlüsse können berücksichtigt werden, wenn ihre Anerkennung nachgewiesen wird. Die hierfür zuständige Stelle ist das Bayerische Landesamt für Schule:
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine ausreichende Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.