Einblick in die medizinische Versorgung im Justizvollzug
Du wirst als Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft eingestellt. Deine Arbeit wird dich dabei begleiten und unterstützen, um deine Karriere zu gestalten.
* Du erhältst ein Einstiegsgehalt entsprechend der Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder-Pflegeberufe (KR. TV-L)
* Innerhalb von drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung. Während der Ausbildung erhältst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW).
* Ausgebildete Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger wirken als Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in Justizvollzugs-einrichtungen mit.
* Beispielsweise unterstützt Du Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, in der Diagnostik, bei der Behandlung, Versorgung und Pflege.
* Bei allen ihren Tätigkeiten steht das Erkennen von körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen der Inhaftierten stets im Vordergrund. Mit Deiner Zuwendung und Pflege hast Du großen Anteil daran, dass die Inhaftierten auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.
Voraussetzungen und Qualifikationen
Für die Verbeamtung kommen folgende Voraussetzungen infrage:
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt
* deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Ausbildung und Entwicklung
Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre. Sie erfolgt in wechselnden Blöcken.
An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm findet Deine theoretische Ausbildung statt. Du erlernst u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhältst aber auch Einblicke in Kriminologie oder Pädagogik und wirst in Sicherungstechniken, Kommunikation und Konfliktmanagement ausgebildet.
Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst Du bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Dort lernst Du unterschiedliche Vollzugsformen kennen, z. B. den Untersuchungshaftvollzug, den geschlossenen Erwachsenenvollzug, den offenen Vollzug, den Jugendvollzug oder den Jugendarrestvollzug.