Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
~ Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
~Flache Hierarchien und eine werteorientierte Führungskultur
~ Betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangeboten und Gesundheitstagen
~ Exklusive Einkaufsvorteile (Corporate Benefits) und vergünstigte Mahlzeiten
Facharzt Kinder- und Jugendpsychiatrie oder erfolgreich absolvierte 48 Monate der Facharztweiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit erfolgreich abgeschlossener oder weit fortgeschrittener Therapieweiterbildung
Freude an der Arbeit im interdisziplinären Team und an der Arbeit mit jugendlichen Patient:innen
Gestaltung und Weiterentwicklung unserer medizinisch/therapeutischen Konzepte
Leitung und Weiterentwicklung des Teams
Unter dem Dach der Parkland-Klinik befinden sich eine Akutklinik und eine Rehabilitationsklinik. Neben der Allgemeinen Psychosomatik umfasst das Behandlungsspektrum ein Kompetenzzentrum für Essstörungen und Adipositas, ein Kompetenzzentrum für Traumafolgestörungen und den Behandlungsbereich Depression.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Dann wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Leise, Oberärztin und Fachärztin für Kinder- und -jugendpsychiatrie und Psychotherapie unter 05621-706 712.