Die Rolle des Justizfachwirts
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten als Justizfachwirt umfassen die Verantwortung für die Rechtspflege. Sie tragen wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Im Bereich der Rechtspflege sind Justizfachwirte an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Hervorzuheben sind folgende Tätigkeiten:
* Verwaltung der Serviceeinheiten, d.h. Akten, Posteingang und -ausgang, Fristenkontrolle und -überwachung, Umgang mit Publikum sowie Anträge und Erklärungen
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung von Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
* die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
Die Ausbildung zum Justizfachwirt dauert 26 Monate und erfolgt an verschiedenen Standorten, einschließlich des Justizausbildungszentrums in Saarburg. Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes.
Zudem ist die Fähigkeit zur Teamarbeit gefragt. Die Tätigkeiten werden durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.
Einstellungsvoraussetzungen
Um in den Vorbereitungsdienst einzutreten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein.
2. Als Bildungsvoraussetzung muss über a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt werden.
3. Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben müssen besitzt werden. Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.