Wir suchen eine Lehrkraft (m/w/d) für den herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in Bulgarisch (an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I)
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit rund 5,2 Millionen Einwohnern bei einer Fläche von 5.300 km² der dichtest besiedelte und einwohnerstärkste in Deutschland. In diesem besonderen Umfeld nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf seit über 200 Jahren als staatliche Mittelbehörde und allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk Aufgaben fast aller Landesministerien wahr.
Für die Organisation des herkunftssprachlichen Unterrichtes sind die unteren Schulaufsichtsbehörden, die Schulämter der Städte und Kreise verantwortlich.
Diese Einstellung erfolgt über das:
Schulamt für die Stadt Wuppertal
Alexanderstr. 18
42103 Wuppertal
Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans Fähigkeiten in einer Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.
Die Stelle ist für 12 Unterrichtsstunden ausgeschrieben.
Die Einstellung gemäß Nummer 1 der unten genannten Bewerbungsvoraussetzungen erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Die Einstellung gemäß Nummer 2 der unten genannten Bewerbungsvoraussetzungen wird zum Zwecke der Erprobung zunächst befristet bis zur Dauer von maximal 2 Jahren.
Der Einsatz erfolgt vorrangig an Schulen des Schulamtsbezirks Wuppertal. Bei Bedarf kann der Einsatz auch an Schulen anderer Schulamtsbezirke des Regierungsbezirks Düsseldorf stattfinden. Der Unterricht wird vornehmlich am Nachmittag erteilt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden. Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht unterrichten Schülerinnen und Schüler von Klassen 1 bis 10, auch in jahrgangs- und schulformübergreifenden Lerngruppen.
In den übrigen unten aufgeführten Fallgruppen erfolgt die Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.
Die Stelle ist ab 01.08.2026 zu besetzen.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Weitere Hinweise zur Beschäftigung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis enthält der Runderlass des Schulministeriums (BASS 21-01 Nr. 11).
Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht:
1. Bewerbungsvoraussetzung
Diese Lehrkräfte werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
2. Sollten keine Bewerbungen eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerbungen von Personen zugelassen werden, die
In allen Fällen muss eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 06.04.2014 (BASS 20-22 Nr. 8 Anlage 1 Nummer X) beigelegt werden und eine Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer Orientierungsphase (BASS 20-11 Nr.5).
Bei Bewerbungen von Personen aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes sind deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrtätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften, die Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die Anforderungen des Gemeinsamen Runderlasses des für den Bereich Schule und Inneres zuständigen Ministeriums zu Aufenthaltstitel für ausländische Lehrkräfte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.
Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z.B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglaubigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen. Eine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgt nicht. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen finden keine Berücksichtigung. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt in der Regel nicht.
Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-westfälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Bewerbungen sind bis zum 07.07.2026 an das Schulamt für die Stadt Wuppertal, z.Hd. Frau Kreimer, Alexanderstr. 18, 42103 Wuppertal zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches IX sind erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für weitere Auskünfte zum ausgeschriebenen Arbeitsplatz und zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Kreimer (Tel. 0202 / 563-2379) zur Verfügung.
Bezüglich des Umgangs mit Ihren personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren wird auf die entsprechenden Regelungen verwiesen, die Sie hier einsehen können.