Berufliche Karriere
Die Ausbildung zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in drei Teile:
Studium I an der Hochschule für Rechtspflege
* Das Studium findet an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen statt.
* Die Studiengänge richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht.
Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft
* Sie sollen die Fähigkeit vermitteln, die im Fachstudium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
* Darüber hinaus sollen die Anwärter angeleitet werden, die Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, Entscheidungen zu treffen und diese klar zu begründen.
Schriftliche Rechtspflegerprüfung
* Sie findet gegen Ende des Studiums II vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt.