Einblick in den Beruf der Justizfachwirtin/Justizfachwirt
Die Justizfachwirtin oder der Justizfachwirt ist ein wichtiger Teil im Rechtsbereich. Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate.
Struktur der Ausbildung
1. Praxis I - 4 Monate
2. Lehrgang I - 4 Monate
3. Praxis II - 10 Monate
4. Lehrgang II - 4 Monate
5. Praxis III - 8 Monate
Während Ihrer Ausbildung, die auf verschiedenen Standorten stattfindet, können Sie verschiedene Abteilungen besuchen und Ihre Fähigkeiten ausprobieren.
Zulassungsvoraussetzungen
* Realschulabschluss
* Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen
* Als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachweisen
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG
* Das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wenn Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Bewerbungsunterlagen
* Bewerbungsanschreiben
* Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
* Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
* Ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
* Ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe ein.
Auswahlverfahren
Um geeignet für diese Laufbahn zu sein, müssen Sie über bestimmte Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügen, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Wenn Sie diese Qualifikationen nachweisen können, werden Sie als geeigneter Bewerber angesehen und zum Auswahlgespräch eingeladen.