Beruf der Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher
Das Oberlandesgericht in Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz als Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher.
Jobbeschreibung:
Der Hauptaufgabenbereich des Gerichtsvollzieherdienstes besteht darin, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der Gerichtsvollzieher ein funktionsfähiges Verfahren einführt, um sicherzustellen, dass die Rechte der Beteiligten geschützt sind.
* Die Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst besteht darin, die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen und die Vermögensauskunft abzunehmen.
* Der Gerichtsvollzieher muss auch Pfändungsbeschlüsse zu, taxiert Pfändungsgegenstände und erwirkt deren Herausgabe.
* Es ist außerdem wichtig, dass der Gerichtsvollzieher Konflikte mit den Schuldnern begrenzt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Berufs ist die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher. Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten.
Benötigte Qualifikationen und Fähigkeiten:
* Fachkenntnisse in Recht und Steuern
* Hohe Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit
* Gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft
* Belastbarkeit und Flexibilität
* Ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen
Der Gerichtsvollzieher muss außerdem in der Lage sein, modernste Bürotechnik zu handhaben.
Vorteile:
Der Beruf bietet viele Vorteile, wie z.B. eine gute Bezahlung und eine sichere Arbeitsplatzsituation.
Andere Informationen:
Wenn Sie Interesse an dieser Stelle haben, senden Sie bitte Ihre Bewerbung per Post an unser Amt oder über unser Bewerbungsportal.