Inserat online seit: 18 Juni
Aufgaben der Stelle
Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung)
Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
30 Tage Urlaub als feste Basis für die Erholung
Flache Hierarchien und eine werteorientierte Führungskultur
Betriebsfeier (Sommerfest, Weihnachtsfeier)
Betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangeboten und Gesundheitstagen
Exklusive Einkaufsvorteile (Corporate Benefits) und vergünstigte Mahlzeiten
Abgeschlossene pflegerische Berufsausbildung
Idealerweise Erfahrungen in der Intensivpflege oder Neurologie (jedoch keine Einstellungsvoraussetzung)
Soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen bei der Betreuung und Pflege von Patienten
Neurologie Phase C, D und B
Innere Medizin/ Diabetologie
Orthopädie
Freundliche und kompetente Betreuung und qualifizierte Pflege der Patienten
In der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin – Diabetologie und Innere Medizin – Nephrologie /Transplantationsnachsorge.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen - getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Herr Lunk (Pflegedienstleitung) oder Frau Ziemer-Schwarz (stellv.