Zu Ihren Aufgaben gehören ganz nach Ihren Berufserfahrungen u.a.:
1. Mitarbeit bei der Durchführung von Arbeiten in der Straßenunterhaltung und -instandsetzung, Wartung, Pflege und Reinigung des Straßenkörpers und der Nebenanlagen
2. Mitwirkung bei der Sicherung und Kontrolle von Arbeits- und Unfallstellen
3. Führen, Bedienen und Pflegen von Kleinfahrzeugen, Maschinen und Geräten
4. Mitwirkung bei der Durchführung von Winterdienstarbeiten
Das bringen Sie mit:
5. Erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung vorzugsweise in den Bereichen Bau-, Land-, Forst- oder Gartenbauwirtschaft sowie die Bereitschaft zur Qualifizierungsmaßnahme im Straßenbetriebsdienst
6. Führerscheinklasse B und C/CE oder die Bereitschaft, den Führerschein C/CE auf Kosten des Arbeitgebers zu erwerben
7. Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen
8. Körperliche Belastbarkeit
9. Bereitschaft zur Schichtarbeit und Rufbereitschaft im Winter- und Sommerdienst
Das „Quereinstieg-leichtgemacht-Versprechen“ der Autobahn GmbH:
10. Unser Qualifizierungsprogramm berücksichtigt Ihre Berufserfahrung und wird extra für Sie zusammengestellt und dauert höchstens 15 Monate.
11. Theorie und Praxis für Ihre Qualifizierung zum Straßenwärter (w/m/d) werden Ihnen durch erfahrene und motivierte Kolleginnen und Kollegen beigebracht.
12. Bei der Autobahn GmbH gibt es keinen Unterricht am Wochenende.
13. Unterrichtsmaterialien und Führerschein der Klasse C/CE bezahlen wir.
Die Einstellung erfolgt zunächst auf 15 Monate befristet. Bringen Sie bereits den Führerschein der Klasse C/CE mit, beträgt die Befristung und das Qualifizierungsprogramm nur 12 Monate.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 4 des. Nach bestandener Prüfung des Qualifizierungsprogramms erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des und es kann unter bestimmten Bedingungen eine Festanstellung erfolgen.Über die Anerkennung stufenlaufzeit-relevanter Arbeitserfahrung wird auf individueller Basis entschieden. Zusätzlich erhalten Beschäftigte des Straßenbetriebsdienstes nach den tarifvertraglichen Regelungen der Autobahn GmbH Erschwerniszulagen sowie Wege- und Zehrgeld.