Rechtspflegerin oder Rechtspfleger bei der hessischen Justiz
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger tätig sind Sie Teil des gehobenen Justizdienstes. Ihre Aufgaben umfassen die Bearbeitung von Gerichtsakten, die Durchführung von Untersuchungen und Ermittlungen sowie die Vertretung des Landes Hessen in gerichtlichen Verfahren.
Im Rahmen Ihres Studiums an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege werden Sie fundierte Kenntnisse im Bereich des Zivil- und Strafrechts erwerben und durch praktische Anwendungen in Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften your Theorie auf die Praxis übertragen.
Voraussetzungen:
* Berechtigung für ein Hochschulstudium (Abitur, Fachhochschulreife)
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
* Höchstalter 40 Jahre
Zu Ihren Vorteilen als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger gehören:
* Verbeamtung ab dem 1. Tag des Studiums
* Angebot einer Vergütung, die Ihnen ermöglicht, sich finanziell zu stabilisieren
* Mögliche Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Bestehen der Laufbahnprüfung
* Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
* Möglichkeit zur Weiterbildung und Fortbildung
Ihre berufliche Zukunft:
* Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, eine Karriere im Justizdienst einzuschlagen
* Sie können Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse weiterentwickeln und neue Herausforderungen annehmen
* Es besteht die Möglichkeit, international tätig zu werden und Erfahrungen im Ausland zu sammeln