Arbeitsumfeld
Die Bundesagentur für Arbeit betreibt zusammen mit den kommunalen Trägern bundesweit rund 300 Jobcenter. Aufgaben des Jobcenters sind vor allem die Leistungsgewährung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Dabei sind die Kundinnen und Kunden häufig durch komplexe Problemlagen belastet. Ziel ist immer, die Rückkehr ins Erwerbsleben und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Aufgaben und Tätigkeiten
* Steuerung des individuellen Integrationsprozesses (einschl. Potenzialanalyse und Kooperationsplan sowie Überwachung des Integrationsfortschrittes) unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft
* Auswahl von/Entscheidung über individuelle Eingliederungsleistungen; Betreuung von Eingliederungsmaßnahmen (einschl. Planung, Koordination und Qualitätssicherung); Beratung zur individuellen Integration und Integration in Erwerbstätigkeit (einschl. Vermittlung in Ausbildung); Beratung zu passiven Leistungen nach SGB II
Voraussetzungen
* Hochschulabschluss oder vergleichbares Profil
* Fundierte Kenntnisse der Produkte, Programme und Verfahren, einschl. der relevanten Rechtsgrundlagen im Rechtskreis SGB II
* Fundierte Kenntnisse der Berufskunde
* Fundierte Kenntnisse des zielgruppenspezifischen und regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes
* Grundkenntnisse des betrieblichen Personalwesens
* Fundierte Kenntnisse der relevanten IT-Fachanwendungen und relevanter MS-Office-Anwendungen
* Vergütung fair und transparent: Ihr Gehalt entspricht mindestens der Tätigkeitsebene IV, Entwicklungsstufe 1 des Tarifvertrags der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/ba-tarifvertrag, derzeit rund 4.099 € mtl. brutto, plus Zulage)
* Umfassend versorgt: Wir unterstützen Sie mit betrieblicher Altersvorsorge, einem Zuschuss zum Jobticket und vermögenswirksamen Leistungen
* Zeit für Erholung: Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr sowie zusätzlich frei am 24.12. und 31.12.
* Entwicklung ohne Grenzen: Die Karrierewege und Weiterbildungsmöglichkeiten an den über 750 Standorten der Bundesagentur für Arbeit sind umfangreich und vielfältig
Die Stelle ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet für 1 Jahr. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Bei sachgrundlosen Befristungen können gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nur Bewerbende berücksichtigt werden, die noch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt waren.
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