Zu den Aufgabenschwerpunkten, neben der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes, gehören
* die Erstellung der mittelfristigen und jährlichen Prüfplanung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Prüfaufgaben und des wirtschaftlichen Einsatzes der zur Verfügung stehenden Ressourcen
* die Festlegung von Prüfstandards zur Sicherung der Qualität der Prüfung sofern nicht rechtlich vorgegeben
* die Berichterstattung gegenüber dem Rat, dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Bürgermeister
* die Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes in den politischen Gremien sowie in Arbeitskreisen und Projektgruppen der Verwaltung