Als Finanzexperte oder -expertin sind Sie für die Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen zuständig. Dies beinhaltet das Abstimmen von Bilanzkonten sowie die Pflege der Anlagenbuchhaltung.
Die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie der Zahlungsverkehrsstatus müssen ebenfalls überwacht werden. Darüber hinaus ist es Ihre Aufgabe, als Ansprechpartner/-in für Fragen der Bilanzierung und des Rechnungswesens zur Verfügung zu stehen.