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Studiendirektorin/studiendirektor - zur wahrnehmung von schulleitungsaufgaben - (w/m/d) an der main-taunus-schule in hofheim am taunus

Rüsselsheim
Arbeitgeber Land Hessen
Schüler
Inserat online seit: 27 Februar
Beschreibung

Über Uns


Wir sind ein voll ausgebautes G9 -Gymnasium (Klasse 5 bis Abitur; sechszügig in der SEK I, zügig ab der E -Phase), 2. Fremdsprache ab Klasse 6, Regionales Talentzentrum Sport, bilingualer Zug ab KI. 7, MINT-EC Schule, Schule mit musikalischem Schwerpunkt) etc.


Ihre Aufgaben

* Schulorganisation in Zusammenarbeit mit dem Schulleitungsteam
* Organisatorische, didaktische und pädagogische Leitung des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes, d.h. Qualitätssicherung in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik
* Mitwirkung bei allen das Landesabitur betreffenden Aufgaben in den Fächern des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes, ein-schließlich der Übernahme von Fachausschussvorsitzen im mündlichen Abi-tur
* Leitung der Fachbereichskonferenzen und Teilnahme an den Fachkonferen-zen des Aufgabenfeldes III als Vertretung der Schulleitung
* Koordination der Sicherheit im naturwissenschaftlichen Bereich in Kooperati-on mit den schulischen Sicherheitsbeauftragten sowie dem Schulträger
* Verantwortung für Zertifizierungen und Rezertifizierungen im Bereich MINT, Vertretung der Schule beim MINT-EC und in der MINT-EC-Rhein-Main-Kooperation
* Information, Unterstützung und Beratung des Kollegiums über fachbereichs-spezifische Angelegenheiten (z.B. Unterrichtsgestaltung, Gestaltung von Prü-fungsaufgaben im mündlichen Abitur und Präsentationen)
* Mitwirkung bei der Planung des Kursangebotes und der Unterrichtsverteilung, auch des bilingualen Angebots in den Naturwissenschaften
* Organisation von naturwissenschaftlichen Veranstaltungen mit externen Ko-operationspartnerinnen und -partnern
* Vertretung der Schulleitung in den LemaS-Transfer-Projektgruppen auf ver-schiedenen Ebenen (LemaS-Schulleitungsveranstaltungen, Netzwerk, Schul-amtsbereich, HIBB-Veranstaltungen, schulintern)
* Besuch der Informationsabende an Grundschulen mit Information über den gymnasialen Bildungsgang sowie Vorstellung des Fachbereichs bei Informati-onsabenden für Stufe 5 und Tag der offenen Tür


Unsere Anforderungen


Die allgemeinen Erwartungen an eine Studiendirektorin/ einen Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

* Lehramt an Gymnasien
* Bewährung in der mehrjährigen Wahrnehmung von Aufgaben aus der Schulorganisation
* Mehrjährige Erfahrung als Prüferin/ Prüfer im Landesabitur in unterschiedlichen Prüfungsformaten
* Fakultas für Sek. I und II in mindestens einem Fach aus dem Aufgabenfeld III, das an der Main-Taunus-Schule unterrichtet wird

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

* Erfahrungen in der Mitarbeit bei Schul- und/ oder Unterrichtsentwicklung, zum Beispiel als Mitglied der Steuergruppe
* Mehrjährige Erfahrung als Vorsitzende/ Vorsitzender im hessischen Landesabitur in unterschiedlichen Prüfungsformaten
* Sehr ausgeprägte Planungs- und Organisationskompetenz
* Hohes Maß an Dialog- und Kommunikationskompetenz
* Hohes Maß an Zuverlässigkeit und Belastbarkeit sowie Pflicht und Verantwortungsbewusstsein
* Hohes Maß an Beratungskompetenz
* Ausgeprägte Konfliktfähigkeit
* Hohe Team- und Motivationsfähigkeit
* ausgeprägte Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
* Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
* Fundierte EDV-Kenntnisse, Medienkompetenz und Erfahrung in allen Formen der digitalen Datenerfassung
* Bereitschaft, die schulische Weiterentwicklung insbesondere im Bereich KI voranzutreiben
* Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Koordination von Aktivitäten und Projekten im Aufgabenfeld III

Berufserfahrung:

mehr als 3 Jahre


Unsere Angebote


Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld

Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landes-verwaltung (z.B. Hessenticket)


Allgemeine Hinweise


Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Bewerbung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.

Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßnahmen:

* Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
* Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Kultusministeriums

* Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).

* Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versandt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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