IHRE AUFGABEN
Sie sollen Lehre und Forschung in rechtswissenschaftlichen Modulen im dualen Bachelor- und im weiterbildenden Master-Studiengang Public Management sowie in dem dualen Bachelor-Studiengang E-Government vertreten. Der Schwerpunkt in der Lehre liegt im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht einschließlich des Personalrechts. Die Bereitschaft zur bedarfsorientierten Übernahme weiterer rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen des Public Managements wird vorausgesetzt.
IHR PROFIL
Sie verfügen über ein mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Rechtswissenschaften sowie über eine qualifizierte rechtswissenschaftliche Promotion auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Sie haben den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen absolviert. Erwartet wird eine fachliche Schwerpunktbildung im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht; wünschenswert sind auch personalrechtliche Kenntnisse. Daraus ergibt sich die Erwartung an eine wissenschaftliche Qualifikation im öffentlichen Recht. Wir suchen eine Persönlichkeit, die die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nachweisen kann, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (vgl. §15 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HmbHG). Praxiserfahrungen im öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft in dem für die Professur einschlägigen Rechtsgebiet werden im o.g. Umfang vorausgesetzt.
Eigene, selbständige und einschlägige Forschungsleistungen werden erwartet.
Einschlägige Lehrerfahrungen und hochschuldidaktische Kompetenzen werden vorausgesetzt.
In den genannten Studiengängen steht der Kompetenzerwerb für die Verwaltungspraxis im Zentrum. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der HAW Hamburg wird im Rahmen der zu besetzenden Stelle ebenso erwartet wie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit allen anderen in den genannten Studiengängen vertretenen Fachdisziplinen sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Hochschule.
Ebenfalls wird die Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache, die Bereitstellung elektronischer Lehrmaterialien und die Nutzung von Lehr-Lern-Systemen (Moodle-Tools), der Einsatz interaktiver Lehrformen unter Nutzung von Video-konferenztools und anderer Tools zur Umsetzung digitaler Lehre und von Blended-Learning-Konzepten erwartet.
HINWEISE
Für die Einstellung als Professor*in gelten neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 1-6 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG), nachzulesen auf unserer .
Dies beinhaltet unter anderem die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sowie eine hochschulnahe Wahl des Wohnsitzes.
Die Denomination der ausgeschriebenen Stelle steht nach § 12 Abs. 7 HmbHG unter dem Vorbehalt einer Überprüfung in angemessenen Abständen.
Neben dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2 sowie Grundleistungsbezügen ist eine Gewährung von Berufungs-Leistungsbezügen möglich, die mit der Präsidentin ausgehandelt werden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Zulage über Drittmitteleinwerbungen.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Berufung noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis.
UNSER ANGEBOT
Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle Tätigkeit in einer weltoffenen, zukunftsorientierten Hochschule. Sie werden in ein Team eingebunden, das sich über Ihre Mitarbeit freut und Ihnen bei der Einarbeitung gern zur Seite steht. Ihr Arbeitsplatz ist zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal zu erreichen.
WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG
Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg legt besonderen Wert auf die Qualität der Lehre. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, aussagefähige Unterlagen zur Lehrerfahrung ihrer Bewerbung beizufügen. Daneben wird darum gebeten, den üblichen Unterlagen eine Kurzübersicht der persönlichen Daten beizufügen.