AUFGABEN Als Experte*in übernimmst Du verantwortungsvolle Aufgaben bei Betreibern oder Herstellern zur Prüfung von Anlagen sowie bei der Bewertung technischer Sachverhalte oder technischer Expertisen Du führst Erstinbetriebnahme- und wiederkehrende Prüfungen gemäß den Normen BetrSichV § 14 / BetrSichV § 15 (erstmalig), BetrSichV § 16 (wiederkehrend) und / oder DGUV Vorschrift 52 / DGUV Grundsatz 309-001 durch Themen wie Risikobeurteilungen, Durchführung von Tests im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren für Hersteller oder Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb von Anlagen können zu Deinen Aufgaben zählen Im abwechslungsreichen Alltag lässt Du Dich von der Unterschiedlichkeit der Anlagen und der Bandbreite der eingesetzten Technik faszinieren Du erhältst bei Eignung die Möglichkeit zur Mitarbeit in Gremien und Ausschüssen und gestaltest die weitere Entwicklung der Organisation mit Für die Kunden bist Du die Ansprechperson, die dabei hilft, dass ihre Anlagen sicher betrieben werden können. Deine fachliche Qualifikation verbesserst Du durch regelmäßige Teilnahmen an Erfahrungsaustauschen mit anderen Experten oder durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen QUALIFIKATIONEN Abgeschlossene Berufsausbildung, Meister*in / Techniker*in / Ingenieur*in, befähigte Person bzw. Prüfsachverständige*r mit Nachweis (FKH oder ZZP) Kenntnisse in den Gebieten der Hydraulik, Mechanik / Mechatronik, Steuerung, Antriebstechnik, Sensorik, funktionale Sicherheit und Cybersecurity Körperliche Belastbarkeit und die Bereitschaft, spontan Aufgaben selbstständig und zielorientiert zu bearbeiten Kommunikations- und Argumentationsstärke im Umgang mit Kunden Interesse an der Kombination praktischer Tätigkeit in Verbindung mit nachgelagerter Erstellung der Prüfberichte Leistungsbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe, Engagement, Teamfähigkeit sowie die Motivation, langfristig Teil unseres Unternehmens zu sein Pkw-Führerschein und die Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit im lokalen Einsatzgebiet (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein) Für Projekt- oder Offshore-Prüfungen können auch nationale / internationale Einsätze erforderlich sein