Die Hochschule Geisenheim ist eine Einrichtung, die Bildung, Praxis und Forschung in Wechselwirkung bringt. Dadurch profitieren alle Beteiligten von einer hohen Interdisziplinarität. In den umfassenden Studiengängen steht bei den Bachelor-Studiengängen eine wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte und berufsqualifizierende Lehre im Vordergrund. Die Weiterführenden Qualifikationen in Masterstudiengängen basieren auf profilbildender, grundlagenorientierter und international ausgerichteter Forschung. Ihre Aufgaben:
Der/die Hochschulleiter/in vertritt die Hochschule gemäß § 44 HessHG nach außen und ist Dienstvorgesetzte oder -vorgesetzter des Personals der Hochschule. Gemäß § 45 HessHG kann der/die Hochschulleiter/in gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass er/sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Der/die Hochschulleiter/in wird vom Erweiterten Senat der Hochschule gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Ihr Profil:
Gesucht wird eine wissenschaftlich ausgewiesene, überzeugungsstarke wie integrierende und vernetzende Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung im Management an einer Hochschul- oder Wissenschaftsorganisation.
Wie? Vollzeit. Darüber hinaus können Funktionsleistungsbezüge gewährt werden. Wo? Geisenheim in der Kulturregion Rheingau (Metropolregion Rhein-Main).