Die Rolle des Rechtspflegers Der Rechtspfeger ist ein Fachjurist, der in Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig ist. Er wahrnimmt seine Aufgaben auf Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) in sachlicher Unabhängigkeit. Dies bedeutet, dass er wie Richterinnen und Richter nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen ist. * Eine seiner Hauptaufgaben besteht darin, Entscheidungen in Grundbuchsachen zu treffen, wie z.B. Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung. Aufgabenbereich: