Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger
Als Gesundheits- und Krankenpfleger arbeitest Du in den Justizvollzugs-einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Deine Aufgabe ist die medizinische Versorgung von erkrankten Gefangenen.
Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre. Die theoretische Ausbildung findet an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Im Anschluss erfolgt eine praktische Ausbildung bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Zuständigkeiten
* Konzeption und Durchführung der ärztlichen Behandlung, Pflege und Betreuung der Inhaftierten,
* Mitwirkung bei der Untersuchung der Inhaftierten im Rahmen einer konkreten Tätigkeit gemäß den Vorschriften der Vollzugsverordnung NRW und
* Weiterleitung der im Strafvollzug untergebrachten Patienten nach ihren gesundheitlichen Bedürfnissen.
Bewerbungsvoraussetzungen
1. Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis;
2. Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union;
3. absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
4. Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Vorteile
Als Beschäftigte im öffentlichen Dienst genießt du gute Bezahlung und umfangreiche Sozialleistungen. Ebenso bist du nicht mehr pflichtversichert, sondern geniesse alle Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.