Kommen Sie
zu uns ins TEAM!
Der Kirchengemeindeverband sucht für den Bezirk IV (Süpplingen-Süpplingenburg) eine Pfarrerin/einen Pfarrer.
Pfarrstelle im Kirchengemeindeverband Königslutter Bezirk IV im Umfang von 100 %
Propstei Königslutter
baldmöglichst
Vollzeit 100 %
Königslutter/Süpplingen
IHR PROFIL
Wer sind wir?
Zum 1.1.2026 werden 8 Kirchengemeinden des Kirchengemeindeverbands Königslutter zu einer Kirchengemeinde fusionieren und damit neue Wege gehen. Dies bietet Raum für vielfältige Möglichkeiten. Werden Sie Teil davon! Wir suchen eine Pfarrperson, die im Umfang von 100% in Königslutter und den umliegenden Ortschaften mitarbeiten möchte.
Insgesamt stehen dem Kirchengemeindeverband Königslutter derzeit 4,5 Pfarrstellen zu mit ca. 8.500 Gemeindemitgliedern. Im Kirchengemeindeverband Königslutter erfolgt die Aufgabengestaltung in einem kollegialen Team, in dem die Arbeit gemeinschaftlich verteilt wird.
IHRE AUFGABEN
-Planung und Durchführung des Konfirmandenunterrichtes
-Ansprechende und lebensnahe Gestaltung und Durchführung von Amtshandlungen und Gottesdiensten
-Entwicklung eines Social-Media-Konzeptes und Betreuung der verschiedenen Medien
-Weitere Aufgaben in Absprache mit dem Kirchengemeindeverband
-Hier ist Raum für Ihr Herzensanliegen – bringen Sie einen eigenen Schwerpunkt ein.
IHRE BENEFITS
* Konzentration auf die inhaltliche Arbeit
* Arbeit in einem engagierten und unterstützenden Team aus Haupt- und Ehrenamtlich Mitarbeitenden
* Raum für eigene Ideen und individuelle Schwerpunkte
* Verlässliche Dienstzeiten und flexible Arbeitszeitmodell
* Pfarrhaus
Wenn Sie Lust haben, diesen Weg mitzugestalten, dann kommen Sie in unser Team!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Vorstandsvorsitzende des Kirchengemeindeverbands Christine Jahn (
christine.jahn@lk-bs.de
).
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen sind mit einem Anschreiben, Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten bis zum Ende des Monats einzureichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Landeskirchenamt.
Auf die Stelle kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Braunschweig steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat oder wer in einem Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD steht, aus dem heraus Sie für den Dienst in unserer Landeskirche beurlaubt werden können.