Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter (m/w/d) Abfallsammlung Beschäftigungsumfang: 39 Std. / Woche Beschäftigung: unbefristetFrühester Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Wir, die Technischen Betriebe Solingen Wir verstehen uns nicht nur als Umweltbetrieb, sondern vor allem als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste unserer Stadt. Unsere rund 900 Beschäftigten sorgen u. a. für die städtische Abfallentsorgung, Stadtsauberkeit und den Winterdienst, die Stromerzeugung, die Kommunikationsnetze, das Stadtgrün und die Friedhöfe und die Tiefbau- sowie Verkehrsinfrastrukturen. Die Stelle Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter ist im Teilbetrieb Abfallwirtschaft, Strategie / Logistik zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Ihre Aufgaben bei uns: Als Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter übernehmen Sie die strategische und operative Führung der Abfallsammlung für die Fraktionen Restmüll, LVP, Biomüll, Sperrmüll und PPK mit rund 100 Mitarbeitenden der verwaltenden und operativen Bereiche. Sie stellen eine zuverlässige, effiziente und bürgerorientierte Müllabfuhr im gesamten Stadtgebiet sicher und entwickeln die Abfallwirtschaft kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche, technische und gesellschaftliche Anforderungen weiter. Dabei erkennen Sie frühzeitig Optimierungs- und Veränderungsbedarfe und setzen innovative Maßnahmen um, insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Sie verantworten das Risiko-Monitoring und Benchmarking innerhalb der Abfallwirtschaft, leiten daraus Verbesserungspotenziale ab und sichern so die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Ihrer Abteilung. Das bringen Sie mit: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium im Bereich BWL, Wirtschaftsingenieurwesen, Umweltmanagement oder Vergleichbares. Das bieten wir Ihnen: Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz Versicherungsvergünstigungen Betriebliche Kita-Plätze Gleitende Arbeitszeiten Fahrradleasing Teilzeit möglich Zusatzrente gemäß TVÖD Faire Vergütung Gesundheits- und Fortbildungsprogramme 30 Urlaubstage Gute Erreichbarkeit Mobiles Arbeiten möglich Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich: Patrick Kosiolek Tel. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.