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Reinigungskräfte für kindertagesstätte neuhaus und dauerhaften vertretungsbereich

Holzminden
Stadt Holzminden
Putzfrau
1.206,36 € - 1.496,65 € pro Monat
Inserat online seit: 16 Juni
Aufgaben der Stelle

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Reinigungskräfte für Kindertagesstätte Neuhaus und dauerhaften Vertretungsbereich

Kurzinfo

Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
unbefristet
Einstellung zum
nächstmöglichen Termin
Einsatzort
37603 Holzminden
Stadt Holzminden sucht nachfolgende Teamergänzung:
Reinigungskräfte (m/w/d)
für die Kindertagesstätte Neuhaus sowie dauerhaft im Vertretungs-/Springerbereich in städt. Einrichtungen
unbefristet in Entgeltgruppe 2 TVöD

Wesentlicher Aufgabenbereich:

Es bestehen unterschiedliche zeitliche Anforderungen. In der Bewerbung sind Aussagen zu den täglichen Einsatzmöglichkeiten zu treffen.
Nachfolgende Stellen sind zu besetzen:
1. Reinigungskraft für die Kindertagesstätte Neuhaus 17,00 Std./wöch. unbefristet Arbeitszeit Mo.-Fr. ca. 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr
2. Reinigungskraft im Vertretungsbereich des Reinigungsdienstes 25,0 Std./wöch. - unbefristet
ggf. können beide Stellen auch bis zu einer max. Arbeitszeit von 35,0 Std./wöch. auf kombiniert werden.

Anforderungsprofil

  • wünschenswert sind Kenntnisse im Reinigungsbereich
  • engagierte und sorgfältige Arbeitsweise
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Freundlichkeit und Serviceorientierung

Wir bieten Ihnen

  • Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einem kompetenten Team
  • Zusätzliche Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • die Möglichkeit des Jobrad-Leasings

Vergütungsinformationen gemäß europäischer Entgelttransparenzrichtlinie:

  • es wird ein geschlechterneutrales monatliches Tabellenentgelt gemäß § 15 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt.
  • Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe der Eingruppierung und nach der für die/den Beschäftigte*n geltenden Stufe.
  • Alle Beschäftigten erhalten geschlechterneutral ihre Grundvergütung nach der Tariftabelle TVöD - Anlage A der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA).
  • Nach § 16 Absatz 2 TVöD-VKA werden die Beschäftigten in der Tariftabelle der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
  • Nach § 16 Absatz 2a TVöD-VKA kann bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden.
  • Nach § 16 Absatz 3 TVöD-VKA erreichen die Beschäftigten die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 TVöD-VKA nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
  • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
  • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
  • Die zu besetzenden Stellen sind nach Entgeltgruppe 2 TVöD-VKA bewertet. Für die zu besetzende Stelle in der KiTa Neuhaus mit 17,0 Std./wöch. beträgt die geschlechtsneutrale Einstiegsentgeltspanne somit zwischen Stufe 1 (mtl. brutto 1.206,36 €) und Stufe 3 (mtl. brutto 1.319,51 €). Bei unmittelbarer Übernahme aus einem Arbeitsverhältnis aus dem öffentlichen Dienst (siehe oben) beträgt die geschlechtsneutrale Einstiegsentgeltspanne zwischen Stufe 1 (mtl. brutto 1.206,36 €) und Stufe 6 (mtl. brutto 1.496,65 €). Für die zu besetzende Stelle als Vertretungs-/Springerkraft mit 25,0 Std./wöch. beträgt die geschlechtsneutrale Einstiegsentgeltspanne somit zwischen Stufe 1 (mtl. brutto 1.774,06 €) und Stufe 3 (mtl. brutto 1.940,46 €). Bei unmittelbarer Übernahme aus einem Arbeitsverhältnis aus dem öffentlichen Dienst (siehe oben) beträgt die geschlechtsneutrale Einstiegsentgeltspanne zwischen Stufe 1 (mtl. brutto 1.774,06 €) und Stufe 6 (mtl. brutto 2.200,96 €).
  • Für Sonderformen der Arbeit erhalten Beschäftigte nach § 8 TVöD neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde für Überstunden in Entgeltgruppe 1 bis 9 b = 30 v.H.
  • für Überstunden in Entgeltgruppe 9 c bis 15 = 15 v.H.
  • für Nachtarbeit = 20 v.H.
  • für Sonntagsarbeit = 25 v.H.
  • für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich = 135 v.H.
  • für Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich = 35 v.H.
  • für Arbeit am 24.12. und 31.12. jeweils ab 6 Uhr = 35 v.H.
  • für Arbeit am Samstag von 13.00-21.00 Uhr = 20 v.H.
  • des auf eine Stunde entfallenden Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Bei Zusammentreffen von verschiedenen Zeitzuschlägen wird ggf. nur der höchste Zeitzuschlag nach den Vorgaben des § 8 Absatz 1 TVöD gezahlt.
  • Nach § 20 TVöD-VKA erhalten Beschäftigte, die am 01. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen eine Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung beträgt 85 % des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 01. September. Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30. September begonnen hat, trifft an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts haben.

jetzt bewerben:

Bewerbungen werden bis zum 28. Juni 2026 ausschließlich über das Bewerberportal der Internetseite der Stadt Holzminden "" erbeten.
Bei uns zählt Ihre Leistung ebenso wie Ihre Persönlichkeit, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen werden Sie gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf eine evtl. Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Bitte reichen Sie hierzu auch Nachweise ein.
Die Stadt Holzminden strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag "divers" angesprochen sich zu bewerben.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie im Fachbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement, Frau Vespermann (Tel. 05531/959-261).
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