Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Die Stelle ist im Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten zu besetzen und ist mit A10 LBesG NRW bzw. E9C TVöD ausgewiesen. Sie ist unbefristet zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100%.Ihre Aufgaben bei uns:Bearbeitung von Anträgen, Beschwerden, Anregungen in Straßenverkehrsangelegenheiten Beratung vor Antragstellung, Durchführung von OrtsterminenAnhörung im Rahmen der StVO, Erörterungstermin mit Beteiligten und / oder Antragstellenden, Bewilligung oder AblehnungAnordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen bzw. verkehrsrechtlichen AnordnungenErteilung von Erlaubnissen nach der Straßenverkehrsordnung für z.B. GroßveranstaltungenKontrolle der Durchführung / Evaluierung, Widerspruchsverfahren, Vertretung vor GerichtErstellung von straßenverkehrsrechtlichen Stellungnahmen und Vorlagen sowie Vorlagen zuPrüfaufträgen aus der PolitikAnordnungen von verkehrslenkenden Maßnahmen (Einrichtung von Behindertenparkplätzen oder Elternhaltestellen) bei derBekämpfung von UnfallhäufungssteilenFahrschulaufsicht und Fahrlehrerangelegenheiten (Antrag bis Ablehnung oder Versagung)Das bringen Sie mit:Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, des allgemeinen nicht technischen Verwaltungsdienstes NRW bzw.abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt (abgeschlossener Verwaltungslehrgang II) Darüber hinaus sind wünschenswert:Fachkenntnisse der notwendigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften,Rechtsauslegungen und Rechtsprechungen (z. B. Straßen- und Wegerecht, Sondernutzungssatzung,Straßenverkehrsordnung)Umgang mit kritischen Bürgerinnen und BürgernMündliche und mediale Darstellungs- und Aussagekraft insbes. Das bieten wir Ihnen:✔Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz✔Zusatzrente gemäß TVÖD✔Versicherungsvergünstigungen✔Faire Vergütung✔Betriebliche Kita-Plätze✔Gesundheits- und Fortbildungsprogramme✔Gleitende Arbeitszeiten✔30 Urlaubstage✔Firmenticket✔Gute Erreichbarkeit✔Teilzeit möglich✔Mobiles Arbeiten möglichHaben wir Ihr Interesse geweckt? Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.