Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein, einer Nebenstelle des Kreishauses, direkt am Lahnufer gegenüber dem Kurpark. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn in Bad Ems in der Abteilung 4, Soziales, mehrere unbefristete Vollzeitstellen zu besetzen als
Sachbearbeiter (m/w/d)
für den Bereich Hilfe zur Pflege Entgelt / Besoldung: EG 9b TVöD VKA bzw. Die Tätigkeit ist verantwortungsvoll, interessant, vielseitig und spielt eine entscheidende Rolle in der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Die Übernahme von ungedeckten Kosten, die nicht durch Einkommen, Vermögen sowie gesetzliche und private Pflegeversicherungen gedeckt werden können, stellt eine Hauptaufgabe dar.
Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
Krisensicherer, unbefristeter Arbeitsplatz mit verlässlichen Rahmenbedingungen
Fortbildungsmöglichkeiten
Jobrad-Leasing
Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (gehobener Dienst) allgemeine Verwaltung oder
Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Rechtsfachwirt/in
Erfolgreicher Abschluss des ersten Staatsexamens mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" bzw. "Langjährige Beschäftigte mit mindestens zwanzigjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung, denen aufgrund der Ausnahmeregelung des Bezirkstarifvertrages der Zugang zu der Entgeltgruppe 9b eröffnet ist oder
Erfolgreicher Bachelorabschluss im Studiengang Wirtschaftsrecht oder Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Recht oder
Erfolgreicher Bachelorabschluss im Studiengang Sozialwirtschaft / Sozialmanagement
Gute PC Kenntnisse
Wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich Sozialrecht
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
kostenfreie Parkplätze
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Für Fragen steht Ihnen die Referatsleiterin Frau Jolina Zöller unter der Telefonnummer: 02603/972-402 oder per E-Mail: jolina.zoeller@rhein-lahn.Online-Bewerbung