Freie Ausbildungsplätze zum 2. Bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden zum 2. Nachwuchskräfte (m/w/d) für den allgemeinen (uniformierten) Vollzugsdienst (Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene)
deutsche Staatsangehörigkeit,
mindestens qualifizierender Haupt- oder Mittelschulabschluss oder Haupt- oder Mittelschulabschluss (9 Klassen) mit abgeschlossener Berufsausbildung,